Höchstgericht gibt grünes Licht für MINEX-Anlage
Wiener Verwaltungsgerichtshof weist Revision zurück und bestätigt Umweltverträglichkeitsprüfungsgenehmigung für MINEX-Anlage.
Mit Beschluss vom 22. Dezember 2020 wurde die Revision von WWF Österreich, Naturschutzbund Steiermark sowie Alexander Stöhr und Alfred Öffl betreffend des UVP-Genehmigungsverfahrens vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.
Damit ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 2018 über die Rechtmäßigkeit der UVP-Genehmigung der MINEX-Anlage höchstgerichtlich bestätigt. Dies bedeutet grünes Licht für den Bau und den Betrieb der Anlage auf dem ehemaligen ÖDK-Grundstück in Zeltweg.
Weder die Behauptung, dass die Wasserrechte erloschen wären, noch die Ausführungen der Gegner zu den Prozessabläufen sind geeignet, die Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts bzw. der UVP-Behörde in Zweifel zu ziehen. Es wurden keine Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung aufgezeigt, so der Verwaltungsgerichtshof.
Die deutsche Refratechnik Gruppe sowie ihre österreichischen Partner werden nun die nächsten Schritte einleiten, um das Projekt erfolgreich umzusetzen.