Beschwerde abgelehnt
Der Verfassungsgerichtshof hat die rechtliche Unbedenklichkeit bestätigt.
Die Beschwerde des Naturschutzbundes und weiterer Beschwerdeführer gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 2019 wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Juni 2020 abgelehnt.
Dies ist eine weitere Bestätigung dafür, dass das MINEX-Projekt alle Auflagen und Gesetze erfüllt.
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