Erneute Anträge auf Wiederaufnahme des UVP-Verfahrens abgelehnt
Die erneuten Anträge auf Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts rechtskräftig abgeschlossenen UVP-Genehmigungsverfahrens wurden abgelehnt – entgegen anderslautender Behauptungen.
Der dazugehörige Bescheid zur Ablehnung (GZ W109 2138980-3/9E) wurde am 18. Februar 2020 vom Bundesverwaltungsgericht ausgestellt und der MINEX am 19. Februar 2020 übermittelt. Das BVwG erachtet die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nicht als gegeben; dem Antrag wird daher nicht entsprochen. Eine ordentliche Revision an den VwGH wurde vom BVwG nicht zugelassen.
Dies bestätigt einmal mehr, dass unser Projekt mehrfach rechtlich für unbedenklich erklärt wurde, was die positiven Bescheide bestätigen. Wir befinden uns weiterhin in der Detailplanung.
Abschließend halten wir fest, dass wir weiterhin für faktenbasierte Gespräche offen sind.
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