MINEX: Antrag auf Wiederaufnahme des UVP-Verfahrens abgewiesen
Eine neuerliche Prüfung seitens der Behörden zeigt abermals: Die von MINEX geplante Verhüttungsanlage erfüllt alle Umweltauflagen.
Der Antrag auf Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.08.2018 rechtskräftig abgeschlossenen UVP-Genehmigungsverfahrens wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 21. August 2019 abgewiesen.
Aus der Beurteilung des Gerichts ergibt sich unter anderem: Dem Vorbringen bezüglich allfälligem Asbestgehalt eines Ausgangsmaterials wird keine (zentrale) Bedeutung für die Anlage zugesprochen. Die Behauptungen zum Asbest – so das Gericht – sind nicht geeignet, eine voraussichtlich anderslautende Entscheidung im UVP-Bewilligungsverfahren herbeizuführen.
In der Erkenntnis wird formuliert: „Es ist weiter davon auszugehen, dass ‚Emission von Asbestfasern […] weder projektsbedingt vorgesehen noch in relevanter Konzentration nach den Gutachten der ASV wahrscheinlich‘ sind. Zur Absicherung wurden bereits von der damaligen UVP-Behörde Auflagen vorgeschrieben.“
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