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    28. Juli 2020
    28 Jul 2020

    Revision zurückgewiesen

    Die Beschwerde des Nachbarn Karl Arbesser-Rastburg wurde vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.

    Am 30. Juni 2020 wurde MINEX der Bescheid des Verwaltungsgerichtshof bereitgestellt, mit dem über die Revision des Karl Arbesser-Rastburg in Spielberg entschieden wurde. Der Revisionswerber erhob als Nachbar gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. September 2016 Beschwerde. Mit diesem Bescheid wurde MINEX die Genehmigung gemäß § 17 UVP-G 2000 für die Errichtung und den Betrieb der Verhüttungsanlage erteilt. Die Revision wurde zurückgewiesen.

    Aus dem Urteil:

    „In der Revision werden somit keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen im Sinn des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Die Revision war daher zurückzuweisen.“

     

    Tags:Verhüttungsanlage
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