Sämtliche Beschwerden zurückgewiesen
Mit der Zurückweisung sämtlicher eingebrachten Revisionsanträge bestätigt nun auch das Höchstgericht in Wien die UVP-Genehmigung der MINEX-Anlage.
Nach wiederholter Ablehnung der Beschwerden gegen das am 02.08.2018 rechtskräftig abgeschlossene UVP-Genehmigungsverfahrens wurde nun auch vom Höchstgericht in Wien die, seitens des Naturschutzbundes Steiermark und weiterer Parteien rund um die „Bürgerinitiative für ein lebenswertes Aichfeld“ und der Grünen Bürgerliste Zeltweg eingebrachten Revisionsanträge als unbegründet abgewiesen.
Damit wurde abermals, die bereits vom Verwaltungsgerichtshof festgestellte rechtliche Unbedenklichkeit bestätigt und nochmals unterstrichen, dass der Bau der Verhüttungsanlage alle Auflagen und Gesetze erfüllt.
Die am 2. August 2018 vom Bundesverwaltungsgericht erteilte Bewilligung des beantragten Vorhabens zum Bau der MINEX-Verhüttungsanlage wurde somit höchstgerichtlich bestätigt. Dem Baustart sowie dem Betrieb der Anlage auf dem ehemaligen ÖDK-Grundstück in Zeltweg steht damit nichts mehr im Wege.
Die nächsten Schritte zur Umsetzung des Projekts wurden nun von der deutschen Refratechnik Gruppe sowie ihren österreichischen Partnern eingeleitet.